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![]() Abschlussprüfung vor der IHK ![]() ![]() Zuständigkeit ![]()
Nach dem Berufsbildungsgesetz ist die Organisation der Prüfung Aufgabe der zuständigen IHK. Dabei liegt die "Bewertungshoheit" bei den regionalen Prüfungsausschüssen, die aus ehrenamtlichen Mitglieder bestehen und von der IHK berufen werden. Der Prüfungsausschuss ![]() Die Ausschüsse sind paritätisch besetzt (d.h. die Tarifpartner Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind gleichmäßig vertreten). Ein Ausschuß besteht aus Je nach IHK bestehen die Ausschüsse aus drei oder fünf Mitgliedern, in ausbildungsstarken Regionen (z.B. bei der IHK Köln) gibt es zwei parallel prüfende Ausschüsse. Die Prüfungsausschüsse nehmen die Prüfung ab, bewerten die Leistungen, stellen das Prüfungsergebnis fest und das Abschlusszeugnis aus. Der jeweilige Prüfungsausschuss ist ein Organ der regionalen IHK, juristisch werden die Handlungen der ehrenamtlichen Prüfer auch dieser IHK zugerechnet. Detailinfos sowie Tipps und Tricks zur schriftlichen Prüfung findest Du hier: ![]()
![]() Revision: 2011/01/04 - 12:34
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