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![]() Veranstaltungsfachwirt: Zulassung und Prüfung ![]() ![]() Wer kann die Prüfung wann ablegen? ![]()
Der Veranstaltungsfachwirt ist Teil der neuen Familie der IHK-Dienstleistungsfachwirte und dadurch in zwei Prüfungsabschnitte gegliedert: einen fachübergreifenden Teil ("Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" - 4 Klausuren) und den fachbezogenen Teil ("Handlungsspezifische Qualifikationen" - 5 Klausuren zzgl. mündliche Prüfung plus ggf. das Fachgespräch der Ausbildereignungsprüfung AEVO). Zugelassen zum ersten Prüfungsteil ("Wirtschaftsbezogene Qualifikationen") wird, wer bei folgenden Berufsabschlüssen folgende Berufspraxis nachweisen kann, die inhaltlich wesentliche Bezüge zu Abläufen im Veranstaltungswesen aufweisen muss: ![]() Formale Zulassungsvoraussetzungen ![]()
![]() Wie kann ich die Zulassung beantragen? ![]() Konkret bedeutet das, dass man einen (formlosen) Antrag beim zuständigen Sachbearbeiter der jeweiligen IHK-Weiterbildungsabteilung auf Zulassung zur Prüfung stellen muss. Diesem Antrag legt man einen Lebenslauf sowie Zeugnisse und Dokumente bei, welche die Berufserfahrung bescheinigen. Der Antrag wird fachlich geprüft; wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommt man einen persönlichen Bescheid über die Zulassung zur Prüfung. Man muss sich dann nur noch anmelden. ![]() Anmeldung und Ablauf ![]() Für die Anmeldung zur Prüfung ist kein Teilnahmenachweis eines Vorbereitungslehrgangs notwendig. Es wird jedoch seitens der IHK empfohlen, sich systematisch und umfassend auf die Prüfung vorzubereiten. Spezialisierte Weiterbildungsträger in den Metropol-Regionen bieten dazu Prüfungsvorbereitungslehrgänge an (diese sind recht kostenintensiv, die Lehrgangsgebühr liegt je nach Anbieter ab 2.000,00 € bis zu 6.000,00 €) Die Prüfung besteht aus insgesamt neun Klausuren (alle ohne gebundene Fragen zum Ankreuzen - jede Klausur ist offen gestellt, besteht aus bis zu 12 Fragen und muss in Aufsatzform beantwortet werden) sowie einem mündlichen Fachgespräch, in dem u. a. eine Präsentation gehalten werden muss. Zusätzlich kann der mündliche Teil der AEVO-Prüfung abgelegt werden, um die Ausbildereignung zu erlangen. Die Prüfungen finden zweimal jährlich im Frühjahr und im Herbst statt und gehen in der Regel über drei Tage. Nicht bestandene Prüfungsteile können zwei mal wiederholt werden. In Düsseldorf z.B. beträgt die Prüfungsgebühr zur Zeit ca. 300,00 €. ![]() Hier gibt es weitere Informationen über die Prüfung: ![]()
![]() Tipp: Weitere Informationen zum IHK-Notensystem gibt es hier: ![]() ![]() ![]() ![]() Revision: 2011/01/04 - 13:14
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